Lizenz Bezeichnung der Lizenz: LTIP10DE Der Lizenzgegenstand dieser Lizenz ist ein urheberrechtlich geschütztes digitales Werk. Der Lizenzgeber ist der Urheber des Lizenzgegenstands. Der Lizenzgeber stellt den Lizenzgegenstand unter diese Lizenz. Der Lizenzgeber erklärt sich durch Signatur dieses Lizenztexts mit den Bestimmungen dieser Lizenz rechtsverbindlich einverstanden. Der Lizenzgeber räumt demjenigen Nutzungsrechte an dem Lizenzgegenstand ein, der die Nutzungsvoraussetzung erfüllt und sich mit den Bestimmungen dieser Lizenz rechtsverbindlich einverstanden erklärt. §1 Lizenzgegenstand (1) Der Lizenzgegenstand dieser Lizenz ist ein vom Lizenzgeber elektronisch signiertes urheberrechtlich geschütztes digitales Werk. (2) Der Lizenzgeber stellt den Lizenzgegenstand unter diese Lizenz, wenn in der Bitcoin-Blockchain eine Bitcoin-Transaction mit folgenden Eigenschaften existiert: (a) Die Bitcoin-Transaction transferiert Bitcoins von der Bitcoin-Adresse "182r1PerDvrBwYMM3RZzod99A4xn8n4Bpi". (b) Die Bitcoin-Transaction enthält in einem Bitcoin-Transaction-Output im Rückgabewert von OP_RETURN 8 Byte mit der ASCII-codierten Zeichenkette der Bezeichnung der Lizenz "LTIP10DE" gefolgt von 32 Byte mit dem SHA-256-Hashwert über die Datei des Lizenzgegenstands. (c) In der Bitcoin-Blockchain existiert vor dem Block, der die Bitcoin-Transaction enthält, kein anderer Block, der eine andere Bitcoin-Transaction enthält, die Bitcoins von der unter (a) genannten Bitcoin-Adresse transferiert und in einem Bitcoin-Transaction-Output im Rückgabewert von OP_RETURN 9 Byte mit der ASCII-codierten Zeichenkette "TERMINATE" enthält. §2 Nutzungsvoraussetzung Die Einräumung der Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber setzt voraus, dass der Lizenznehmer imstande ist, den Wert des dem Lizenzgegenstand zugeordneten Bitcoin-Transaction-Outputs zu transferieren. Dies erfordert typischerweise die Kenntnis des privaten Schlüssels der im Bitcoin-Transaction-Output referenzierten Bitcoin-Adresse. Der erste dem Lizenzgegenstand zugeordnete Bitcoin-Transaction-Output ist der Bitcoin-Transaction-Output mit Index 0 der unter §1 (2) beschriebenen Bitcoin-Transaction. Eine Bitcoin-Transaction, welche den Wert des dem Lizenzgegenstand zugeordneten Bitcoin-Transaction-Outputs transferiert, führt dazu, dass der Lizenzgegenstand mit sofortiger Wirkung für die Zukunft dem Bitcoin-Transaction-Output mit Index 0 dieser Bitcoin-Transaction zugeordnet ist. §3 Einräumung von Nutzungsrechten (1) Unter den Bedingungen dieser Lizenz räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das vorbehaltlich (3) unbefristete und räumlich unbeschränkte Recht ein, den Lizenzgegenstand zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, aufzuführen bzw. vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben, im Internet zu verwenden, zu verlinken und diese Nutzungsrechte entsprechend §2 an einen neuen Lizenznehmer weiterzugeben. Dies schließt auch die kommerzielle Nutzung dieser Rechte mit ein. Andere Nutzungsrechte bestehen nicht. Dem Lizenznehmer ist auch nicht gestattet, Nutzungsrechte auf anderem Weg weiterzugeben als unter §2 beschrieben. (2) Die Einräumung des Rechts zur Weitergabe der Nutzungsrechte entsprechend §2 erfolgt ausschließlich, d.h. sie ist beschränkt auf den durch diese Lizenz bestimmten Lizenznehmer. Der Lizenzgeber bleibt zur Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte berechtigt, wobei die Einräumung des Rechts zur Weitergabe der Nutzungsrechte ausgenommen ist. (3) Erfüllt der Lizenznehmer die Nutzungsvoraussetzung oder eine andere Bestimmung dieser Lizenz nicht oder nicht mehr, endet die Einräumung der Nutzungsrechte zu dem Zeitpunkt, zu dem die Nutzungsvoraussetzung oder eine andere Bestimmung dieser Lizenz nicht mehr erfüllt wird. §4 Pflichten des Lizenznehmers (1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, allen digitalen Kopien der Datei des Lizenzgegenstands die elektronische Signatur der Datei des Lizenzgegenstands durch den Lizenzgeber beizulegen. (2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei der Wiedergabe des Lizenzgegenstands den Lizenzgeber als Urheber zu nennen. Er verwendet dafür folgende Urheberangabe: "Copyright (c) Stephan Vogler". §5 Haftungsbeschränkung (1) Der Lizenzgeber gewährleistet und garantiert nicht, dass die Schöpfungshöhe des Lizenzgegenstands für einen urheberrechtlichen Schutz ausreicht. (2) Der Lizenzgeber gewährleistet und garantiert nicht die Verfügbarkeit, Sicherheit und Fehlerfreiheit der erwähnten Bitcoin-Dienste. (3) Der Lizenzgeber haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist begrenzt auf die Schäden, die unmittelbar beim Lizenznehmer eintreffen. §6 Änderung der Lizenzbestimmungen Lizenzgeber und Lizenznehmer können in beiderseitigem Einvernehmen den Lizenzgegenstand unter eine neue Lizenz stellen. Dazu muss der Lizenzgeber den neuen Lizenztext zusammen mit seiner elektronischen Signatur des Lizenztexts veröffentlichen und der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand entsprechend §2 in einer Bitcoin-Transaction einem neuen Bitcoin-Transaction-Output zuordnen, wobei ein Bitcoin-Transaction-Output dieser Bitcoin-Transaction im Rückgabewert von OP_RETURN 8 Byte mit der ASCII-codierten Zeichenkette der Bezeichnung der neuen Lizenz enthalten muss. §7 Sonstige Bestimmungen (1) Gerichtsstand ist Regensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht den Bestand des restlichen Vertrages.